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Änderung des Bundesgesetzes über die AHV

Der Vorstand beschloss grossmehrheitlich ein ja. Denn ein weiteres NEIN wäre nach den abgelehnten AHV-Reformversuchen von 2004, 2010, 2020 ein verantwortungsloses Aufschieben eines immer grösser werdenden Problems. Die Mehrfachproblematik von Lohnungleichheit, kleinen Teilzeitpensen und privater Haus- und Care-Arbeit, die nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet werden, muss prioritär angegangen werden, ohne dass die nötige AHV-Revision ausgebremst wird.

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