Änderung des Transplantationsgesetzes
Der Vorstand diskutierte die Vorlage kontrovers: Die Unversehrtheit des Körpers auch nach dem Tod ist ein wichtiger christlicher Grundsatz, eine Zustimmung zur Organspende bei nicht geäusserter Verweigerung abzuleiten, kann im Einzelfall problematisch sein. Jedoch ist die Schweizer Bevölkerung gegenüber Organspende sehr positiv eingestellt und mit mehr Organspenden könnten viele Leben gerettet werden. Bedauert wird, dass die Erklärungslösung (Vorschlag Nationale Ethikkommission) vom Parlament nicht weiterverfolgt wurde. Sie sähe vor, dass jede Person individuell nach dem Willen zur Organspende befragt wird. Trotz allem bedeutet die Widerspruchslösung eine Verbesserung zur jetzigen Situation des Organmangels. Der Vorstand beschloss daher ein JA.